Das hab ich gerade auf \"http://www.welt.de\" gelesen:
In Antwort auf:
Berlin - Dort heißt es: „Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“, sollen die Finanzämter Gebühren nehmen. Abgerechnet werden soll nach dem so genannten „Gegenstandswert“ – also dem Wert, die die Auskunft für den Steuerzahler hat. Alternativ können die Finanzbeamten auch eine Zeitgebühr in Höhe von 50 Euro je angefangene halbe Stunde erheben.
Undabhängig von der Abrechnungsmethode muss der Steuerzahler jedoch mindestens 100 Euro zahlen. Lediglich unverbindliche Auskünfte der Finanzbeamten aus denen sich kein Rechtsanpruch herleiten läßt, sollen künftig gebührenfrei bleiben.
Sollte dies tatsächlich Gesetz werden, wäre das eine unverschämtheit.
Wir (Steuerzahler) werden ja wohl noch nicht genug zur Kasse gebeten