Ob in Puncto Pendlerpauschale wohl was passiert?
Ein weiteres Länderfinanzgericht hält die Kürzung der Länderpauschale für Verfassungswidrig.
Meldung aus WELT-online:
Das Finanzgericht des Saarlandes hat geurteilt: Die Einschränkung der Pauschale auf Entfernungen über 20 Kilometer verstößt gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz. Die Regelung ist nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale ist von einem zweiten Landesfinanzgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Wie zuvor bereits das niedersächsische Finanzgericht entschied nun auch das Finanzgericht des Saarlandes in einem am Dienstag in Saarbrücken veröffentlichtem Urteil, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Artikel drei des Grundgesetzes verstoße. Auch das saarländische Gericht legte den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor.
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